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EuGH verkündet im Malamud-Fall wichtiges Urteil zur Zugänglichkeit von europäischen harmonisierten technischen Normen

Am 5. März 2024 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-588/21 P (sog. Malamud-Fall) sein Urteil verkündet. 

Der EuGH hat entschieden, dass europäische harmonisierte technische Normen über die Sicherheit von Spielzeug für Unionsbürger zugänglich sein müssen. 

Dem Urteil liegt der folgende Fall zu Grunde: Die Kläger sind gemeinnützige Organisationen, die das Ziel verfolgen, Bürgern Gesetzestexte frei zugänglich zu machen. 2018 beantragten sie bei der Kommission Zugang zu auf Unionsebene harmonisierte technische Normen im Bereich der Sicherheit von Spielzeugwaren. Die Kommission lehnte diesen Antrag ab. Hiergegen wendeten sich die Kläger mit einer Nichtigkeitsklage. Diese wies das Gericht 2021 ab. 

Die nunmehr ergangene Entscheidung der großen Kammer des EuGH hebt das Urteil aus 2021 auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig. 

Dabei stützt sich das Gericht insbesondere auf die folgenden Erwägungen:

  • Das Unionsrecht gewährleistet jedem Unionsbürger den Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der Kommission befinden. Der Zugang kann verweigert werden, wenn durch die Verbreitung der Schutz von geschäftlichen Interessen (einschließlich des geistigen Eigentums) beeinträchtigt werden kann, es sei denn es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung.
  • Die harmonisierten technischen Normen über die Sicherheit von Spielzeug sind Teil des Unionsrechts. Sie können die den Einzelnen eingeräumten Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten näher bestimmen. 
  • Bürger können darauf angewiesen sein, von diesen Normen Kenntnis zu nehmen, damit sie prüfen können, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung tatsächlich die Anforderungen einer solchen Vorschrift erfüllt. 
  • Vor diesem Hintergrund besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der in Rede stehenden harmonisierten Normen.

Mit dem Urteil liegt eine bedeutende Entscheidung zur Zugänglichkeit europäischer harmonisierter technischer Normen vor, die im europäischen Produktrecht eine tragende Rolle spielen. Zu erwarten ist, dass das Urteil Konsequenzen auf die europäische Normierungspraxis hat, die sich bisher wesentlich aus dem Verkauf der Normen finanziert. 

Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier. Das Urteil in Volltext findet sich hier. 

Dr. Felix Holländer
Rechtsanwalt | Associate

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