EuGH kippt Einstufung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als krebserzeugender Stoff
Am 01.08.2025 hat der EuGH die 2019 von der EU-Kommission veranlasste Einstufung von Titandioxid in Pulverform als „karzinogen“ (krebserregend) für nichtig erklärt. Damit wurde ein vorheriges Urteil des EuG vom 23.11.2022 bestätigt.
Was ist Titandioxid?
Titandioxid ist ein weit verbreiteter Weißmacher, der unter anderem in Sonnencreme, Zahnpasta, Wandfarbe und Lack verwendet wird. Seine Beliebtheit verdankt Titandioxid seiner hohen Deckkraft und Lichtbeständigkeit.
Da Titandioxid in zahlreichen Produkten enthalten ist, findet es sich folglich auch in vielen Abfällen wieder.
Die umstrittene Einstufung
2019 hatte die EU-Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) der ECHA Titandioxid in Pulverform (mit Partikeln ≤10 µm) als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ eingestuft. Dazu erließ die Europäische Kommission eine Verordnung, mit der die Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid vorgenommen wurde. Die Entscheidung basierte auf einer wissenschaftlichen Studie, deren Aussagekraft jedoch stark umstritten war. Die Folge der Einstufung: Produkte mussten mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden.
Mehrere Unternehmen reichten Klage ein – mit Erfolg. Das EuG bemängelte 2022 in seiner Entscheidung in den Rechtssachen T‑279/20, T‑288/20 und T‑283/20 eine fehlerhafte Bewertung der zugrunde liegenden Studie und sprach von einem „offensichtlichen Beurteilungsfehlers“. Die EU-Kommission und Frankreich legten Rechtsmittel ein, auch die Generalanwältin Ćapeta plädierte für eine Aufhebung des EuG-Urteils. Der EuGH wies die Rechtsmittel nun aber zurück. Der EuGH bestätigt: Die Klassifizierung von Titandioxid war nicht gerechtfertigt, da nicht alle relevanten wissenschaftlichen Faktoren berücksichtigt wurden und demzufolge die von den Klägern angefochtene delegierte Verordnung der Kommission auf einem offensichtlichen Beurteilungsfehler beruhte (die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier).
Auswirkungen für Bauwirtschaft und Abfallrecht
Die nun für nichtig erklärte Einstufung hatte auch in der Abfallwirtschaft für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Titandioxid ist beispielsweise in vielen Bauprodukten und Verpackungsprodukten enthalten und findet sich entsprechend häufig in Bau- und Verpackungsabfällen wieder. Die Frage, ob solche Abfälle als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen sind, ist entscheidend für die Praxis.
Mit der Frage, was die (nunmehr nichtige) Einstufung von Titandioxid als teilweise krebserzeugend für die Bewirtschaftung Titandioxid-haltiger Abfälle bedeutet hätte, hat sich Gregor Franßen bereits 2022 auseinandergesetzt (hier nachzulesen in unserem Blog).
Weitere Titandioxid-Regulierung
Trotz des Urteils gelten Regulierungen in Bezug auf Titandioxid. So ist Titandioxid in der EU bereits seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/63 im Februar 2022 als Lebensmittelzusatzstoff E 171 verboten, da mögliche Krebsrisiken nicht ausgeschlossen sind.