EUDR: Kommission veröffentlicht Leitfaden und plant, die Frist zur Umsetzung zu verlängern
Lange hat die Kommission auf sich warten lassen, nun aber stehen den nach der EUDR verpflichteten Unternehmen weitere Hilfestellungen zur Verfügung. Die überarbeiteten Dokumente und die wesentlichen Neuerungen hat die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024 vorgestellt.
Bereits seit dem 29. Juni 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) in Kraft. Vorgesehen war, dass die Verordnung durch die meisten Unternehmen bis zum 30. Dezember 2024 umzusetzen ist. Noch aber sind viele Fragen hinsichtlich der EUDR ungeklärt und die Erfüllung der Pflichten stellt die verpflichteten Unternehmen vor praktische, aber auch rechtliche Herausforderungen. Darauf hat die Kommission nunmehr reagiert:
Die Kommission hat einen neuen und recht umfassenden Leitfaden zur Umsetzung der EUDR veröffentlicht und auch den FAQ-Katalog um 40 Fragen erweitert. Dies stellt eine erhebliche Hilfestellung für alle verpflichteten Unternehmen dar und ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit bei der Erfüllung der durch die Verordnung auferlegten Pflichten.
Eine Ankündigung machte sie auch hinsichtlich des Länder-Benchmarking-Systems: Nicht nur wird sie die Kriterien und Maßstäbe veröffentlichen, die sie zur Einordnung der Erzeugerländer in die Kategorien niedriges, normales oder hohes Risiko nutzt. Auch gab die Kommission an, die große Mehrheit der Länder sei mit einem geringen Risiko einzustufen. Für Rohstoffe, die in Ländern mit nur geringem Risiko erzeugt worden sind, sieht die EUDR erhebliche Erleichterung hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten vor. Das fertige Benchmarking-System wird aber wohl nicht wie in der EUDR vorgesehen bereits im Dezember 2024 zur Verfügung stehen, sondern erst am 30. Juni 2025.
Daneben plant die Kommission die Übergangszeit bis zur Geltung der EUDR zu verlängern. Aus dem entsprechenden Verordnungsentwurf geht hervor, dass die Frist zur Umsetzung der EUDR um 12 Monate verlängert werden soll. Dies würde bedeuten, dass die EUDR-Pflichten nicht bereits Ende dieses Jahres umzusetzen wären. Vielmehr würde den Unternehmen Zeit bis zum 30. Dezember 2025 eingeräumt. Für KMU würde die Frist ebenfalls um ein Jahr verlängert werden und bis zum 30. Juni 2026 laufen. Die erforderliche Zustimmung des Rates und des Parlaments steht allerdings noch aus.