von

EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf die EU-Lieferketten-Richtlinie

Lange war ungewiss, ob eine gemeinsame europäische Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette kommt. Heute hat sich die ausreichende Mehrheit im Rat für den jüngsten Entwurf dieser ausgesprochen. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich hauptsächlich auf Drängen der FDP hin seiner Stimme enthielt.

Nachdem eine ausreichende Mehrheit zunächst nicht erzielt werden konnte, wurde das Gesetz in den letzten Wochen immer weiter abgeschwächt. Vor allem Belgien, das den Vorsitz im EU-Rat innehat, hat große Bemühungen unternommen, die bestehenden Bedenken der Mitgliedstaaten zu zerstreuen. Befürchtet wurde von diesen in erster Linie ein zu hoher bürokratische Aufwand für die verpflichteten Unternehmen.

Im Vergleich zum ersten Entwurf der Richtlinie wurde insbesondere der Anwendungsbereich verringert. Statt Unternehmen ab 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro sollen nunmehr erst Unternehmen verpflichtet sein, die mindestens 1 000 Arbeitnehmer beschäftigen und einen Umsatz von 450 Millionen Euro oder mehr erzielen, wobei Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren festgelegt wurden. Gestrichen wurden auch die sogenannten Risikosektoren. Geplant war ursprünglich, dass in bestimmten Wirtschaftszweigen die Arbeitnehmerschwellen noch niedriger liegen sollten.

Nun bedarf es noch einer Zustimmung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Eine Mehrheit gilt hier als wahrscheinlich.

In Deutschland gilt bereits seit einem Jahr ein nationales Lieferkettengesetz. Wie auch die geplante EU-Richtlinie ist Ziel des Gesetzes, Unternehmen in die Verantwortung zu ziehen, Mensch und Umwelt im Rahmen ihrer globalen Lieferketten besser zu schützen.

Klara Bianca Groß, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

Zurück