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EU-Maschinen-Verordnung vom Europäischen Parlament angenommen

Das Europäische Parlament hat am 18.04.2023 den Entwurf der EU-Maschinen-Verordnung in erster Lesung angenommen, vgl. TA (europa.eu). Zuvor waren auf Grundlage des ursprünglichen Kommissionsentwurfs die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat im Dezember 2022 mit einem Kompromissvorschlag beendet worden, vgl. hierzu unsere Mandanteninformation vom Februar 2023 https://fn.legal/de/aktuelle-entwicklungen-im-produktrecht-2023/ . Für den Erlass der Verordnung ist nun noch die Billigung des Textes durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit ohne Änderungen erforderlich. Zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Verordnung sodann in Kraft.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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