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Kampf gegen moderne Sklaverei: EU-Kommission veröffentlicht Entwurf einer Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten

Die EU-Kommission hat am 14. September 2022 einen bereits im vergangenen Jahr angekündigten Vorschlag über eine Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten veröffentlicht. Die Kommission will damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Zwangsarbeit leisten, von der laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) rund 26,7 Millionen Menschen weltweit betroffen sind. Der 60 Seiten umfassende Verordnungs-Entwurf sieht ein generelles Verbot des Verkaufs, der Einfuhr und der Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten vor – und zwar in allen Wirtschaftssektoren.

Dafür sollen die Mitgliedstaaten zuständige Behörden festlegen, die Ermittlungen aufnehmen, wenn ein begründeter Verdacht auf unter Zwangsarbeit hergestellte Produkte vorliegt. Die nationalen Behörden sollen dabei nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen, primär also dort tätig werden, wo die Wahrscheinlichkeit von in Zwangsarbeit hergestellten Gütern besonders hoch ist, etwa in Branchen wie dem Textilgewerbe oder ab einer bestimmten Unternehmensgröße. Grundsätzlich stellt der Entwurf aber auf die Produkte ab, nicht auf bestimmte Unternehmen oder Wirtschaftszweige – in die Pflicht genommen werden so alle Wirtschaftsakteure, unabhängig von ihrer Betriebsgröße oder Marktstellung.

Wird ein Produkt als durch Zwangsarbeit hergestellt identifiziert, ist das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt und die Ausfuhr aus der Union unverzüglich einzustellen. Die involvierten Wirtschaftsakteure sollen durch die zuständigen Behörden angewiesen werden, die betroffenen Produkte vom Markt zu nehmen und – auf eigene Kosten – zu vernichten, unbrauchbar zu machen oder auf sonstige Weise zu verwerten. Dies soll, so die Kommission, „einen starken Abschreckungseffekt“ darstellen und einen „Anreiz zur Einhaltung der neuen Vorschriften“ bieten. 

Der Vorschlag geht damit im Vergleich zu dem Ende Februar vorgelegten Entwurf zu einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit deutlich weiter. Denn dort werden die Unternehmen – ähnlich wie im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das im Januar 2023 in Kraft tritt – zwar zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten mit Blick auf menschen- und umweltrechtliche Verletzungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verpflichtet; ein Verbot des Inverkehrbringens oder Bereitstellens der Produkte auf dem EU-Markt ist aber nicht vorgesehen.

Der Entwurf der EU-Kommission wird nun im EU-Parlament und im EU-Ministerrat diskutiert.

Eine FAQ-Übersicht und ein FactSheet zum Thema sowie der Verordnungsentwurf selbst (bislang nur auf Englisch) finden sich hier: Kommission verbannt in Zwangsarbeit hergestellte Produkte (europa.eu).

Dr. Marthe-Louise Fehse
Rechtsanwältin | Partnerin

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