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EU-Kommission initiiert Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie

Die EU-Kommission bittet im Rahmen einer Sondierung zur Überarbeitung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (EU-AbfRRL) um Stellungnahmen zur Folgenabschätzung. Anlass für die Initiative mit dem Titel  „Umweltauswirkungen der Abfallbewirtschaftung – Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie“ ist das weiterhin steigende Aufkommen an Abfällen insgesamt und insbesondere an Siedlungsabfällen im vergangenen Jahrzehnt. So wird die EU die angestrebte Reduzierung des Abfallaufkommens allein mit den aktuellen Vorgaben nicht erreichen, wie aus den Berichten der Europäischen Umweltagentur (EUA) über die Abfallvermeidung folgt.

Mit ihrer Initiative will die EU-Kommission die Gesamtauswirkungen der Abfallbewirtschaftung auf die Umwelt nach Maßgabe der Abfallhierarchie und unter Anwendung des Verursacherprinzips verbessern. Folgende Ziele hat die Initiative:

  • Verringerung des Abfallaufkommens,
  • Verbesserung der getrennten Abfallsammlung im Interesse optimaler Recyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunreinigung von verwertbaren Abfällen,
  • Steigerung der Menge gesammelter und im Einklang mit der Abfallhierarchie behandelter Altöle.

Vorschläge für Beiträge zur Erreichung dieser Ziele seitens der Kommission sind die Förderung der vollständigen Umsetzung der Bestimmungen über Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling und die Bereitstellung von Leitlinien z.B. zur Präzisierung und Erläuterung der Abfallvermeidungsbestimmungen im Detail. Ebenso soll eine Abwägung zu regulatorischen Maßnahmen stattfinden. In Betracht kommen nach den Überlegungen der Kommission u.a.:

  • Einführung von allgemeingültigen und/oder produktspezifischen Vermeidungsmaßnahmen sowie Zielvorgaben für die Abfallreduzierung und/oder die Restabfallreduzierung und der Ausbau der Rolle von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung bei der Verwirklichung der Abfallvermeidungsziele, um das Abfallaufkommen zu reduzieren;
  • Einführung von Mindestanforderungen für die Trennung an der Quelle und eine getrennte Abfallsammlung, die die getrennte Sammlung gebrauchter Gegenstände zur Wiederverwendung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum hochwertigen Recycling von Abfällen erleichtert, um die getrennte Abfallsammlung zu präzisieren;
  • Stärkung des Verursacherprinzips durch Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung auf andere Produktkategorien wie Textilien und Öle sowie Verbesserung der Durchsetzung der Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere für Produkte, die in der EU online an Kunden verkauft werden.

Die Möglichkeit zur Rückmeldung mit einer Folgenabschätzung zu der Initiative besteht über Have Your Say bis zum 22. Februar 2022. Im zweiten Quartal 2022 ist eine 12-wöchige öffentliche Konsultation der Interessenträger geplant.

Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt | Partner

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