von

EU-Emissionshandel: Zertifikatemenge für neuen ETS2 festgelegt

Die EU-Kommission hat am 03.12.2024 einen Beschluss für die Festlegung der EU-weiten Menge Zertifikate im neuen Emissionshandel für Straßenverkehr und Gebäude (sog. EU-ETS2) für das Jahr 2027 angenommen. Der EU-ETS2 wurde im Rahmen des Fit-for-55-Pakets in die europäische Emissionshandels-Richtlinie (RL 2003/87/EG) aufgenommen und soll 2027 in Kraft treten.

Die nun festgelegt Obergrenze (Cap) für das Jahr 2027 beträgt gut eine Million Zertifikate und basiert auf den durchschnittlichen CO2-Emissionen aus der Kraftstoff-Verbrennung in den umfassten Sektoren in der Zeit von 2016 bis 2018. Das Cap für das Jahr 2028 wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage der durchschnittlichen Emissionen für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegt.

Mit Feststehen des Cap dürften Experten über eine bessere Grundlage verfügen, um die zu erwartenden Preise zu kalkulieren – und damit auch die Mehrkosten für Unternehmen und Verbraucher in den Bereichen Verkehr und Gebäude.

Der Beschluss soll zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Pressemeldung der EU-Kommission vom 03.12.2024 ist hier abrufbar.

Zur Umsetzung der Änderungen durch die novellierte ETS-Richtlinie im deutschen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) haben wir hier berichtet.

Mirjam Büsch
Rechtsanwältin | Associate

Zurück