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EP nimmt Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten an

Am 19. April 2023 hat das Europäische Parlament den Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten in erster Lesung angenommen. Die Annahme durch den Rat steht zwar noch aus, gilt jedoch als Formsache. Anschließend muss die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Pflichten müssen durch die meisten betroffenen Wirtschaftsakteure innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkraftreten umgesetzt werden.

Der Verordnungsvorschlag sieht umfangreiche neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vor, die u.a. Hersteller, Importeure und Händler von Holz und Holzwerkstoffen treffen. Der Verordnungsvorschlag greift sowohl auf typische Regelungselemente des Produktrechts als auch auf typische Regelungselemente der Lieferkettencompliance zurück. Das Ergebnis ist eine Verordnung mit weitreichenden Sorgfaltspflichten, die zugleich über ein Vertriebsverbot verhältnismäßig streng sanktioniert werden.

Der vom Europäischen Parlament angenommene Text ist hier abrufbar.

Dr. Marthe-Louise Fehse
Rechtsanwältin | Partnerin

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