Entwaldungsverordnung EUDR: Aktualisierte FAQ und Annex I Änderungen
Am 15. April 2025 hat die Kommission neben aktualisierten FAQ auch einen neuen Entwurf der offiziellen Leitlinien zur EU Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation (EUDR)) veröffentlicht. Außerdem begann sie die Konsultation für eine Änderung von Anhang I EUDR.
Nachdem der Geltungsbeginn der EUDR letztes Jahr weitestgehend auf Ende 2025 verschoben wurde, bietet die Kommission mit der Aktualisierung der FAQ und Leitlinien weitere Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung. Durch die geplante Änderung von Annex I werden einige (kontroverse) Produkte vom Anwendungsbereich der EUDR ausgenommen. Die FAQ stellen nochmal klar, dass Produkte, welche ausschließlich dem Transport oder der Verpackung eines anderen Produkts dienen, nicht von der EUDR erfasst werden; zudem wird klargestellt, dass die Rückgabe von „standalone packaging“ (bspw. an die Transporteur oder Lieferanten), das zuvor in der EU als Verpackung für ein Produkt genutzt wurde, nicht von der Verordnung umfasst sein soll (vgl. FAQ, 2.6), da es sich -so das diesseitige Verständnis – nicht um eine Bereitstellung handeln soll.
In der Lieferkette befindliche nachgelagerte Marktteilnehmer und Nicht-KMU-Händler sollen nach Art. 4 Abs. 9 EUDR „feststellen“; in den FAQ heiß es hierzu: „Downstream non-SME operators and non-SME traders ascertain that due diligence was exercised upstream by collecting the reference numbers and verification numbers of DDS submitted upstream and verifying the validity of the reference numbers.“
Über die genannten Erläuterungen hinaus, enthält die FAQ auch weitere Informationen zur Beauftragung von Bevollmächtigten, für die Wahrnehmung von Sorgfaltspflichten. Hinsichtlich des Entwurfs zur Änderung von Annex I besteht bis zum 13. Mai 2025 die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Für nicht-KMU Marktteilnehmer gelten die Anforderungen der EUDR weitestgehend ab dem 30. Dezember 2025. Für KMU gelten sie ab dem 30. Juni 2026.
Weitere Informationen zu grundlegenden Fragen im Rahmen der EUDR finden Sie in unserer Broschüre „10-Fragen zur Deforestation-Verordnung“ und Mandanteninformation.