Emissionshandel: Anpassung des nationalen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (BT-Drs. 20/13585), der die Änderungen in der europäischen Emissionshandels-Richtlinie (RL 2003/87/EG) in nationales Recht umsetzt, befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Nach der Befassung des Bundesrats liegt nunmehr die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung vor. In der Stellungnahme steht insbesondere die freiwillige nationale Erweiterung des Emissionshandels und die Einführung des neuen Systems für den Brennstoffemissionshandel (EU-ETS 2) im Fokus:
- Umstritten ist, ob die thermische Behandlung von gefährlichen Abfällen im Rahmen eines freiwilligen Opt-ins in den Emissionshandel einbezogen werden sollte. Der Bundesrat spricht sich klar dagegen aus, da es sich um unvermeidbare Emissionen handele.
- Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Einführung des neuen EU-ETS 2, das – ähnlich dem bereits bestehenden nationalen Emissionshandel, den es 2027 ablösen wird – Inverkehrbringer von Brennstoffen verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten werden an Endverbraucher weitergegeben. Der Bundesrat fordert einen stärkeren Schutz vulnerabler Gruppen vor steigenden Brennstoffpreisen und gezielte Entlastungsmaßnahmen.
Der Emissionshandel ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ob und wie die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Schon jetzt ist jedoch absehbar, dass die Preise für fossile Brennstoffe gegenüber dem aktuell begrenzten Preisniveau des nationalen Emissionshandels ansteigen werden.
Alle Dokumente zum Gesetzgebungsvorgang rund um die TEHG-Novelle können hier auf den Seiten des Bundestags abgerufen werden.