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Fachbeitrag „Die neue Einweg­kunststoff­kennzeichnungs­verordnung 2021“ in AbfallR 6/2021 erschienen

Mit der neuen Einweg­kunststoff­kennzeichnungs­verordnung (EWKKennzV) hat Deutschland die Vorgaben der europäischen Einwegkunststoff-Richtlinie (fast) vollständig umgesetzt.

In der „Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ (AbfallR), Jahrgang 20 (2021), Ausgabe 6, Seiten 258-268, hat Rechtsanwalt Gregor Franßen gemeinsam mit unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Vanessa Homann die Regelungen der neuen EWKKennzV dargestellt. Der Beitrag „Die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung 2021“ erörtert insbesondere die neuen Anforderungen an die Beschaffenheit von Getränkebechern nach § 3 EWKKennzV und die Kennzeichnungspflichten nach § 4 EWKKennzV.

Derzeit steht noch das Projekt des Bundesumweltministeriums aus, einen Einwegkunststoff-Fonds zu gründen, mit dem Maßnahmen zur Reinigung der Umwelt von weggeworfenen Einwegkunststoff Produkten finanziert werden sollen. Wir werden das im Blick behalten.

Gregor Franßen und Vanessa Homann haben auch die anderen Neuerungen, die die Umsetzung der Einwegkunststoff-Richtlinie im deutschen Abfallrecht mit sich gebracht hat, in Fachbeiträgen in der AbfallR erläutert:

Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt | Partner

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