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ECHA aktualisiert Kandidatenliste: Meldepflichten nach REACh und für SCIP erweitert

Am 17. Januar 2022 hat die ECHA die von ihr geführte Kandidatenliste um 4 weitere Stoffe ergänzt. Diese enthält nun 223 Stoffe. Auf der Kandidatenliste befinden sich bestimmte SVHC (Kandidatenstoffe), die langfristig zur Aufnahme in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe (vgl. Anhang XIV REACh-Verordnung) in Betracht kommen. Neu aufgenommen wurden:

  1. 6,6'-di-tert-butyl-2,2'-methylenedi-p-cresol (CAS Nummer 119-47-1): Verwendungszwecke etwa Kautschuk/Beläge („Rubbers“), Schmiermittel, Klebstoffe, Tinten, Kraftstoffe
  2. Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilane (CAS Nummer 1067-53-4): Verwendungszwecke etwa Kautschuk/Beläge („Rubbers“), Kunststoff, Dichtstoffe;
  3. (±)-1,7,7-trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylene]bicyclo[2.2.1]heptan-2-one für jedes der einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon (4-MBC) (keine CAS Nummer vorhanden): Verwendungszweck etwa Kosmetik;
  4. S-(tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8(or 9)-yl O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) phosphorodithioate (CAS Nummer 255881-94-8): Verwendungszwecke etwa Schmierstoffe, Fette.

Weitere Informationen, welche die neuen Kandidatenstoffe und ihre üblichen Verwendungen betreffen, sind der über die Aktualisierung der Kandidatenliste veröffentlichten Mitteilung der ECHA vom 17. Januar 2022 zu entnehmen.

Die Aktualisierung der Kandidatenliste wirkt sich insbesondere auf die Pflicht der Lieferanten von Erzeugnissen nach Art. 33 Abs. 1 REACh-Verordnung sowie nach § 16 f) Abs. 1 ChemG (SCIP-Pflicht) aus. Für künftige Mitteilungen an Abnehmer und Meldungen in die SCIP-Datenbank sind die verpflichteten Wirtschaftsakteure dazu angehalten zu überprüfen, dass die neuen Kandidatenstoffe im Hinblick auf ihre Produkte berücksichtigt werden.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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