Die neue Gefahrstoffverordnung ist da
Am heutigen 05.12.2024 tritt die geänderte Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) in Kraft. Die GefStoffV behandelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Fortentwicklung des Stands der Technik und veränderten Arbeitsbedingungen wurde die Verordnung aktualisiert und erweitert.
Wesentliche Änderungen sind die Einführung ein differenziertes Risikokonzept und die Überführung spezifischer Regelungen zu Asbest in den Verordnungstext.
Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt kann hier abgerufen werden, eine Lesefassung ist auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums hier verfügbar. Verordnungsentwurf und -begründung sind auf den Seiten des Bundesrates hier abrufbar.
Alle Änderungen, den Ablauf der Novellierung und unsere Einschätzung stellen wir im Detail in unserer neuen Mandanteninfo dar, die in Kürze auch online verfügbar ist.