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Die EU-Lieferketten-Richtlinie kommt

Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten haben ihre Verhandlungen zu einer EU-weiten "Lieferkettenrichtlinie" (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) abgeschlossen und eine Einigung erzielt. Die Bestätigung der Einigung von Parlament und den EU-Staaten ist in der Regel reine Formsache. Die Richtlinie geht auf einen Entwurf der Kommission zurück, die diesen bereits im Februar 2022 veröffentlicht hatte.

Die Richtlinie ist weitreichender als das bisherige deutsche Gesetz. An dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das bereits seit dem 1. Januar 2023 gilt, werden insofern einigen Anpassungen vorzunehmen sein. Aufgrund der Richtlinie werden mehr Unternehmen in die Pflicht gezogen und es werden noch höhere Anforderungen an diese gestellt. Durch die Richtlinie werden nicht nur die Schwellen für Unternehmen herabgesetzt, ab derer sie in den Anwendungsbereich fallen, sodass je nach Sektor schon Unternehmen ab 250 Beschäftigten betroffen sein können. Entscheidend soll zudem nicht sein, dass sie ihren Sitz in der EU haben, solange sie Umsätze in erheblicher Höhe auf dem EU-Markt generieren.

Auch die Haftung der Unternehmen für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten verschärft sich. Ihnen können nach der Richtlinie nicht mehr nur Sanktionen auferlegt werden, sie können auch zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.

Klara Bianca Groß, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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