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Das Batterierecht-Durchführungsgesetz kommt

Am 11.09.2025 wurde das Batterierecht-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) im Bundestag in einer zuvor vom Umweltausschuss geänderten Fassung beschlossen. Hier sind die wichtigsten Informationen rund um das Batt-EU-AnpG. 

Was ist die Funktion des Anpassungsgesetzes?

Die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien (EU-BatterieVO) sieht eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthält sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Auf diesen Anpassungsbedarf hin ist in Deutschland schon seit längerer Zeit das Batterierecht-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) in Planung und Vorbereitung. 

Was ist der Hauptgegenstand des Anpassungsgesetzes? 

Hauptgegenstand des Gesetzes ist die Schaffung eines neuen nationalen Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG). Es wird das bestehende Batteriegesetz (BattG) ablösen. 

Welche Bereiche regelt das neue BattDG? 

Das Gesetz enthält insbesondere Regelungen zu den Bereichen der Abfallbewirtschaftung und der erweiterten Herstellerverantwortung. Zu den inhaltlichen Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen.

Welcher Handlungsbedarf besteht für Unternehmer, die Batterien auf dem EU-Markt bereitstellen? 

Die Regelungen des Batt-EU-AnpG bzw. des BattDG treten neben die – bereits geltenden! – Regelungen der EU-BatterieVO und betreffen vor allem (aber nicht ausschließlich) Hersteller von Batterien. Unternehmer, die Batterien auf dem EU-Markt bereitstellen, sollten sich Gewissheit über ihre Rolle bzw. Rollen verschaffen (z.B.: Erzeuger, Importeur, Hersteller, Händler?) und von ihren Rollen ausgehend ihre Pflichten ermitteln und umsetzen.

Dr. Felix Holländer
Rechtsanwalt | Associate

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