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Bodenschutz: EU bereitet Bodengesundheitsgesetz vor

Die EU-Kommission hatte es in ihrer Mitteilung „EU-Bodenstrategie für 2030“ (COM(2021) 699 final) bereits angekündigt: Sie bereitet ein sogenanntes „Bodengesundheitsgesetz“ vor. Darin sollen die Voraussetzungen für einen gesunden Boden genannt, Optionen für die Bodenüberwachung bestimmt und Regeln für eine nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Böden festgelegt werden.

Das europäische Bodengesundheitsgesetz soll in Form einer Richtlinie erlassen werden. Die EU-Kommission ist nun in die Vorbereitungsphase eingetreten, Mitte des Jahres soll die Öffentliche Konsultation erfolgen, und das anschließende Gesetzgebungsverfahren soll bis Mitte 2023 durch den Erlass der Richtlinie abgeschlossen sein.

Die wesentlichen Inhalte ihrer EU-Bodenstrategie für 2030 hat die EU-Kommission in einem Flyer zusammengefasst. Die Gesetzgebungsinitiative zum Erlass des „Bodengesundheitsgesetzes“ kann unter Have Your Say weiter verfolgt werden.

Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt | Partner

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