BMUKN veröffentlicht Referentenentwurf für eine Anpassung des Verpackungsgesetzes an die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
Was bedeutet die PPWR für Wirtschaftsakteure?
Mit der grundsätzlich bereits ab dem 12. August 2026 geltenden PPWR führt der EU-Gesetzgeber neue Anforderungen ein, die Verpackungen (befüllt/unbefüllt) einhalten müssen, damit diese in der EU verkehrsfähig sind. Die Relevanz der PPWR für einen rechtskonformen Warenvertrieb kann daher kaum überschätzt werden, weil nahezu jedes Produkt unter den Einsatz von Verpackungen verkauft und geliefert wird.
Weshalb wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) novelliert?
Eine Novellierung des Verpackungsgesetzes ist erforderlich, da einige Regelungsaspekte der PPWR einer nationalen Konkretisierung bedürfen. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich der sog. erweiterten Herstellerverantwortung sowie für die Sanktionierung von Rechtsverstößen gegen die PPWR.
Wie geht es weiter?
Der Referentenentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Daher sind inhaltliche Änderungen zu dem Entwurf im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu erwarten. Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 05. Dezember 2025, 23:00 Uhr, über folgenden Link abgegeben werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass die PPWR grundsätzlich bereits zum 12. August 2026 gelten wird, sollte das neue VerpackG ca. Mitte 2026 verabschiedet werden. Wir halten Sie selbstverständlich gerne über die weiteren Entwicklungen auf den Laufenden.