Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Regierungsentwurf liegt vor
Die Bundesregierung hat am 06. November 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Batterieverordnung 2023/1542/EU beschlossen. Hauptbestandteil des Entwurfs ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), durch welches das deutsche Batteriegesetz zukünftig ersetzt werden wird. Der Entwurf sieht unter anderem eine Erweiterung der Legaldefinition des Herstellers sowie erstmals eine Verpflichtung aller Batteriehersteller unabhängig von der Batteriekategorie zur Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung vor (Rücknahmesystem). In diesem Zusammenhang sollen die Hersteller außerdem verpflichtet werden, gegenüber der Stiftung EAR im Rahmen der Registrierung anzugeben, bei welchem Rücknahmesystem eine Beteiligung erfolgt ist. Das neue Batteriedurchführungsgesetz soll spätestens am 18. August 2025 in Kraft treten.