Batterie-VO: Durchführungsrechtsakt für einheitliche Bedingungen zur Berichterstattung an die EU-Kommission in Arbeit
Die Batterie-VO wurde im Juli 2023 verabschiedet und trat im August 2023 in Kraft. Gleichwohl besteht nach wie vor eine rege Regelungsaktivität rund um die Batterie-VO. In Vorbereitung befindet sich derzeit auch ein Durchführungsrechtsakt gem. Art. 76 Abs. 5 Batterie-VO, der die Berichterstattung an die EU-Kommission betrifft.
Was ist der Hintergrund?
Die Batterie-VO gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig sind Gestaltungsspielräume und Regelungsaufträge insbesondere für die mitgliedstaatlichen Gesetzgeber als auch für die EU-Kommission vorgesehen. Der deutsche Gesetzgeber hat jüngst das BattDG erlassen, worüber wir hier berichtet haben.
Die EU-Kommission füllt ihren Gestaltungsspielraum insbesondere durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte aus bzw. kommt insoweit ihren Regelungsaufträgen nach. Die Rechtsakte werden in den nächsten Jahren sukzessive erlassen.
Über wesentliche Entwicklungen haben wir hier und hier bereits berichtet.
Worum geht es in dem derzeit in Planung befindlichen Entwurf?
Der Entwurf betrifft die Berichterstattungspflicht der Mitgliedstaaten an die Kommission. Gem. Art. 76 Abs. 1 Batterie-VO müssen die Mitgliedstaaten für jedes Kalenderjahr bestimmte Daten aufgeschlüsselt nach Batteriekategorie und chemischer Zusammensetzung über Gerätebatterien, LV-Batterien, Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien veröffentlichen. Hierzu gehören u.a. Daten über die Recyclingeffizienz und die Rückgewinnungsquote.
Diese Daten müssen in einem Format veröffentlicht werden, welches durch die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Art. 76 Abs. 5 Batterie-VO festgelegt wird. Dieser Durchführungsrechtsakt befindet sich derzeit in Vorbereitung und kann hier im Entwurf abgerufen werden.
Zuletzt bestand Gelegenheit zur Stellungnahme, die Frist lief bis zum 11. August 2025.
Wie geht es weiter?
Die Annahme des Entwurfs durch die EU-Kommission steht noch aus. Eigentlich sollte der Rechtsakt bis zum 18. August 2025 erlassen werden. Zuletzt war eine Annahme im dritten Quartal 2025 vorgesehen.
Wir halten Sie weiterhin über Entwicklungen rund um die Batterie-VO auf dem Laufenden.
Vielen Dank an Markus Menje für seine wertvolle Hilfe bei der Erstellung dieses Posts.