BAFA veröffentlicht neue Handreichen zur Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen im Kontext des LkSG
Nachdem das BAFA bereits mehrere Handreichungen zu verschiedenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des LkSG zur Verfügung gestellt hat, ist nunmehr eine weitere Handreichung erschienen, die Hinweise zur Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen gibt. In dieser macht das BAFA darauf aufmerksam, dass die Nutzung solcher Instrumente die verpflichteten Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung des Gesetzes befreit. Sie können zwar ein Hilfsmittel darstellen und ein Indiz für das Bemühen des Unternehmens sein. Sie ersetzen aber nicht die Pflicht zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
Die Behörde gibt den Unternehmen in ihrer Handreichung Kriterien an die Hand, mit Hilfe derer Anbieter von entsprechenden Lösungen bewertet werden können und die Auswahl zwischen der Vielzahl an Angeboten auf dem Markt erleichtert werden soll. Zudem stellt das BAFA dar, in welcher Hinsicht der Einsatz von Standards, Audits und Zertifizierungen, aber auch die Nutzung von IT-Werkzeugen und Software-Lösungen sinnvoll sein kann.