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Auslegungs-Leitlinien der EU-Kommission zur EU-ProdSV veröffentlicht

Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die allgemeine Produktsicherheit veröffentlicht. Die Leitlinien sollen Wirtschaftsakteuren bei der Auslegung und Anwendung der Verordnung (EU) 2023/988 des über die allgemeine Produktsicherheit (EU-ProdSV; GPSR) unterstützen. Grundlage des Leitfadens ist die Verpflichtung der Kommission in Art. 17 Abs. 2 EU-ProdSV insbesondere KMU eine Hilfestellung zu geben. Der Leitfaden ist im FAQ-Stil formuliert und adressiert die Wirtschaftsakteure direkt. Neben allgemeinen Erläuterungen des Verordnungstextes enthalten die Leitlinien außerdem Mustervorlagen, Beispiele und Checklisten. Nur vereinzelt werden jedoch relevante Auslegungsfragen angesprochen (z.B. „Was bedeutet ,E-Mailadresse‘?“ im Zusammenhang mit den bereitzustellenden Informationen). Die Leitlinien eignen sich mithin eher als Einführung zur Implementierung der notwendigen Prozesse, als Antworten auf detaillierte Auslegungsprobleme zu geben. 

Dr. Marthe-Louise Fehse
Rechtsanwältin | Partnerin

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