Antragstellung als CBAM-Anmelder jetzt möglich
Mit dem Start des CBAM-Registers am 31. März 2025 können Unternehmen, die CBAM-pflichtige Waren in die EU importieren, erstmals den Antrag auf Zulassung als „zugelassener CBAM-Anmelder“ stellen. Diese Zulassung ist ab dem 1. Januar 2026 zwingende Voraussetzung, um weiterhin betroffene Waren in das Zollgebiet der Union einzuführen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in Deutschland niedergelassene Einführer sowie indirekte Zollvertreter, die im eigenen Namen handeln. Für die Einfuhr von Elektrizität gelten besondere Bestimmungen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das neue CBAM-Register, das über das Zoll-Portal zugänglich ist. Unternehmen, die bereits Zugang zum CBAM-Übergangsregister haben, werden automatisch für das neue Register freigeschaltet. Für die Anmeldung im Zoll-Portal ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich, für den Antrag selbst werden u.a. die EORI-Nummer und eine Bescheinigung der Steuerbehörde benötigt.
Bearbeitungsdauer und Besonderheiten
Die Bearbeitung des Zulassungsantrags kann bis zu 120 Tage dauern (bei Antragstellung nach dem 15. Juni 2025), bei früheren Anträgen bis zu 180 Tage. Die Bearbeitung wird in Deutschland für 2025 und 2026 von einer externen Stelle durchgeführt, was zu Verzögerungen führen kann.
Angesichts der zu erwartenden Vielzahl an Anträgen wird empfohlen, die Registrierung frühzeitig vorzubereiten und alle erforderlichen Unterlagen vollständig bereitzuhalten.