Was kann und darf die Bodenschutzbehörde – zur Reichweite des § 10 BBodSchG
AAV Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
RA Dr. Jens Nusser trägt zur Reichweite der Ermächtigungsgrundlage nach § 10 BBodSchG vor. Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich des § 10 BBodSchG kontinuierlich ausgedehnt; aktuelle Entscheidungen werden dargestellt, gleichzeitig werden die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage beschrieben.