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Dr. Jens Nusser, LL.M.

LkSG – Die zweite Welle - Kostenlose Webinare

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt bereits seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern im Inland. Zum 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich nun um alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern im Inland erweitert.
Viele betroffene Unternehmen haben mit der Umsetzung bereits begonnen und stoßen dabei auf eine Vielzahl rechtlicher Fragen:

  • WiedefiniereichmeineneigenenGeschäftsbereich?
  • Muss ich einen Menschenrechtsbeauftragten förmlich bestellen?
  • Wie gehe ich bei der Risikoanalyse und Risikopriorisierung vor?
  • WiegeheichmitderFlutanFragebögen(SAQ)um?
  • WelchePräventions-undAbhilfemaßnahmensollichumsetzen?
  • Welche Punkte muss ich bei der Gestaltung von Lieferverträgen und Supplier Code of Conducts (SCoC) beachten?
  • IstmeineWhistle-Blower-HotlineLkSG-konform?
  • WelchePunktemusseineGrundsatzerklärungenthalten?
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

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