Abgabensätze für Einwegkunststoffprodukte festgelegt
Der Bundestag hat die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV, BT-Drs. 20/8128) verabschiedet. Die EWKFondsV legt für den Einwegkunststofffonds nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) zum einen die Abgabesätze für die Berechnung der Höhe der Sonderabgabe-Zahlungen der Hersteller und um anderen das Punktesystem für die Berechnung der Auszahlungshöhe aus dem Fonds an die Anspruchsberechtigten fest.
Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen auf Grundlage des im Mai 2023 in Kraft getretenen EWKFondsG ab 2025 Sonderabgaben zahlen, die in den Fonds fließen. Durch den Fonds soll die öffentliche Hand bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Einwegkunststoffartikel unterstützt werden. Die nun in der EWKFondsV festgelegten Abgabesätze wurden auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt. Berücksichtigt wurden insbesondere die tatsächlichen Reinigungs- und Sammlungskosten für Abfälle aus Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum.
Die Abgabe muss erstmalig 2025 gezahlt werden und die Berechnung der Abgabenhöhe erfolgt basierend auf der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Fällig werden dann die folgenden Abgabensätze pro Kilogramm in Verkehr gebrachter Produkte:
Lebensmittelbehälter | 0,177 €/kg |
Tüten und Folienverpackungen | 0,876 €/kg |
Getränkebehälter bepfandet | 0,001 €/kg |
Getränkebehälter, nicht bepfandet | 0,181 €/kg |
Getränkebecher | 1,236 €/kg |
leichte Kunststofftragetaschen | 3,801 €/kg |
Feuchttücher | 0,061 €/kg |
Luftballons | 4,340 €/kg |
Tabakprodukte, Filter | 8,972 €/kg |
Die EWKFondsV legt neben der Abgabenhöhe auch ein Punktesystem für die Berechnung der Auszahlungen der Fondsmittel an die anspruchsberechtigten Kommunen fest, das Reinigungs-, Sammel-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen berücksichtigt. Die erbrachten und gemeldeten Leistungen werden wie folgt pro Leistungseinheit bepunktet:
innerorts | |
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Reinigung 1 km Strecke | 10,0 |
Sammlung 100 l Papierkorb | 1,0 |
Reinigung 1.000 m2 Fläche | 3,0 |
Reinigung 1 Sinkkasten | 2,4 |
Entsorgung 1 t Abfall | 31,5 |
Sensibilisierung 1 Mitarbeiterstunde | 15,8 |
außerorts | |
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Reinigung 1 km Strecke | 7,3 |
Sammlung 100 l Papierkorb | 0,7 |
Reinigung 1.000 m2 Fläche | 2,4 |
Entsorgung 1 t Abfall | 31,5 |
Sensibilisierung 1 Mitarbeiterstunde | 15,8 |
Während das Umweltbundesamt zurzeit noch die erforderlichen Datenbanken zur Abwicklung des Einwegkunststofffonds entwickelt, soll die Registrierung der Hersteller und der Anspruchsberechtigten ab dem 1. Januar 2024 beginnen.