Abfallverbringung: Durchführungsverordnung zur elektronischen Datenübermittlung
Die EU-Kommission hat am 02.07.2025 die Durchführungsverordnung 2025/1290 zur neuen Abfallverbringungsverordnung VO (EU) 2024/1157 angenommen. Die Durchführungsverordnung regelt die Anforderungen an die Interoperabilität des sog. zentralen Systems zur elektronischen Übermittlung und zum Austausch von Verbringungs-Dokumenten sowie weitere technische und organisatorische Anforderungen an das zentrale System.
Das zentrale System "Digital Wase Shipment System" (DIWASS) ist durch Art. 27 Abs. 3 der neuen Abfallverbringungsverordnung vorgesehen und soll den Austausch von verbringungsbezogenen Informationen und Dokumenten zwischen den lokalen Systemen der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden und den Softwarelösungen kommerzieller Anbieter in Echtzeit ermöglichen. Damit soll die grenzüberschreitende Abfallverbringung digitalisiert und der Vollzug gestärkt werden. Die Durchführungsverordnung regelt zu diesem Zweck u.a. den Zugang, die Registrierung und den Datenaustausch.
Die neue Abfallverbringungsverordnung gilt größtenteils – einschließlich der verpflichtenden Nutzung des DIWASS – ab dem 21. Mai 2026.
Die Durchführungsverordnung wurde am 14.07.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und kann hier bei EUR-Lex abgerufen werden.